Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung muss alle zwei Jahre bei einem Anbieter, wie zum Beispiel der GBR Engelmann und Schmidt, durchgeführt werden, ansonsten darf das Auto nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Die einzige Ausnahme davon besteht bei den Neuwagen. Denn diese dürfen die ersten drei Jahre ohne diese Untersuchung gefahren werden. Anschießend an diese Zeit beginnt jedoch auch für sie der Zweijahresrhythmus.
In der Umgangssprache hat sich auch die Bezeichnung TÜV etabliert. Eigentlich handelt es sich dabei jedoch nur um die Organisation, welche die Prüfung durchführt. Sie ist jedoch nicht die einzige Organisation, die dazu in der Lage ist. Das Ablegen der Untersuchung ist auch bei der DEKRA, der GTÜ und der KÜS möglich. Hier ergeben sich für den Halter des Wagens keine Unterschiede, da bei allen Anbietern auf die gleichen Dinge geachtet wird.
Die Kosten für die Hauptuntersuchung (HU)
Die Untersuchung wird immer gegen eine Gebühr durchgeführt. Je nach Anbieter kann diese leicht schwanken, wirklich große Unterschiede ergeben sich jedoch nicht. Der Prüfumfang kann die Kosten jedoch durchaus beeinflussen. Neben der HU kann nämlich auch die AU (Abgasuntersuchung) erforderlich sein. Ohne diese wird die HU nicht vergeben.
Die AU muss jedoch nicht zwingend bei der gleichen Organisation abgelegt werden, sie kann auch im Vorfeld bei einer Werkstatt gemacht werden. Solange der Halter des Wagens ein gültiges Dokument über die Ergebnisse der AU vorweisen kann, ergeben sich in der Regel keine Probleme. Allerdings dürfen zwischen der AU und der HU nicht mehr als acht Wochen vergangen sein. Wird diese zeitliche Grenze überschritten, muss die AU erneut durchgeführt werden.
Die HU kostet meist um die 65 Euro, die AU noch einmal 25 Euro. Die Preisunterschiede belaufen sich meist nur auf einige Euro.
Was passiert bei Mängeln?
Besonders bei einem älteren Fahrzeug kann es schnell einmal passieren, dass die HU nicht bestanden wird. Das wird dann damit belegt, dass die Mängel dafür zu umfangreich oder zu gravierend waren. Der Halter des Fahrzeugs hat dann vier Wochen Zeit, diese zu beseitigen. Die Untersuchung wird jedoch keinesfalls abgebrochen. Schließlich hat der Halter des Fahrzeugs sie auch bezahlt.
Außerdem können noch weitere Mängel auftreten. Diese müssen dann alle beseitigt werden, damit die HU bestanden werden kann. Nach der Beseitigung der Mängel wird dann eine Nachuntersuchung durchgeführt. Diese dauert meist nur einige Minuten. Der Prüfer untersucht nur, ob die Mängel fachgemäß beseitigt wurden. In diesem Fall muss der Halter keine zusätzlichen Kosten für die Untersuchung bezahlen. Wenn die vierwöchige Frist allerdings verstrichen ist, dann werden die Kosten für die HU erneut fällig. Der Halter muss somit erneut rund 65 Euro bezahlen. Es empfiehlt sich somit, mit der Mängelbesichtigung nicht unnötig lange zu warten.
Warum wird die HU nicht bestanden?
Der häufigste Grund, warum in Deutschland die HU nicht bestanden wird, ist eine nicht vollständig funktionierende Beleuchtungsanlage. Dabei handelt es sich um einen Mangel, den der Halter leicht selbst beheben kann. Besonders bei älteren Modellen ist der Tausch ohne großen Aufwand oder Fachkenntnisse möglich. Der zweite Platz wird von dem Ölverlust besetzt. Auch dabei handelt es sich um einen Mangel, der sich schnell beseitigen lässt und der dem Halter bekannt sein sollte.